Gesetze / Bundesgleichstellungsgesetz
BGleiG§ 30 Zusammenarbeit und Information
Stand: 28.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGleiG%202015/30#abs-1 (1) Die Dienststellenleitung und die Gleichstellungsbeauftragte arbeiten zum Wohle der Beschäftigten und zur Erfüllung der in § 1 genannten Ziele eng zusammen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGleiG%202015/30#abs-2 (2) Die Dienststellenleitung unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und der Ausübung ihrer Mitwirkungsrechte, indem sie die Gleichstellungsbeauftragte insbesondere unverzüglich und umfassend informiert. Die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Unterlagen, insbesondere Bewerbungsunterlagen, vergleichende Übersichten und Auswahlvermerke, sind ihr frühestmöglich vorzulegen und die erbetenen Auskünfte zu erteilen. Die Dienststellenleitung soll der Gleichstellungsbeauftragten Gelegenheit zur aktiven Teilnahme an allen Entscheidungsprozessen zu personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten geben und den Informations- und Erfahrungsaustausch der Gleichstellungsbeauftragten mit anderen Gleichstellungsbeauftragten unterstützen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGleiG%202015/30#abs-3 (3) Die Gleichstellungsbeauftragte hat das Recht, Einsicht in die entscheidungsrelevanten Teile von Personalakten zu nehmen, soweit die Kenntnis des Akteninhalts zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu § 30 BGleiG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Hessen, 28.05.2024 – 1 A 733/20
- VG Potsdam, 27.01.2021 – 2 K 1448/18Zitiert von 6
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2019 – 5 K 97.17
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2018 – 5 L 400.18
- VG Lüneburg, 23.04.2025 – 1 A 113/24
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2025 – 10 S 19/25
Zuletzt entschieden
- VG Berlin, 17.09.2026 – 5 K 746/23Auskunfts- und Unterrichtungspflichten gegenüber der Frauenvertreterin im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 18.07.2024 – 5 C 14/22Verbot der Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten an Amtshandlungen bei SelbstbetroffenheitZitiert von 4
- BVerwG, 28.12.2022 – 5 B 7.22Erfolglosigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an die Darlegung der Grundsatzbedeutung und einer Divergenz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 30 BGleiG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.